Allgemeine Geschäftsbedingungen der Me Fo F.S.L. Full Service Logistic GmbH
Stand: September 2003
1.Allgemeines die Me Fo F.S.L. Full Service Logistic GmbH befördert oder vermittelt den Transport von Kleinsendungen. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im internationalen Verkehr gelten zusätrzlich die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR), das Abkommen zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechtes (Warschauer Abkommen) und der vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM). Abweichende Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.Beförderung Abholung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Absenders/Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Absendung/Annahme der Sendungen befugt sind. Me Fo F.S.L. bestimmt die Versendungsart sowie den Versendungsweg. Me Fo F.S.L. ist berechtigt, andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu beauftragen. Die Abholung von Sendungen, sowie die Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Disposition der Fahrzeuge, sowie die Verkehrslage erlauben. Sendungen werden von uns an die vom Auftraggeber angegebene Empfängeradresse zugestellt. Eine Zustellung an Postfachadressen ist nicht möglich. Me Fo F.S.L. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sendungen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Verweigert der Empfänger die Annahme, oder kann der Empfänger nicht ermittelt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung.
3.Ausgeschlossene Güter Von der Beförderung sind alle Sendungen ausgeschlossen, die Me Fo F.S.L. aus Sicherheits- und rechtlichen Gründen nicht befördern darf, ausgeschlossen sind insbesondere die folgenden Gegenstände: Bargeld, Tiere, menschliche Überreste, Pornographie und illegale Betäubungsmittel/Drogen. Me Fo F.S.L. befördert keine Sendungen die dem Beförderungsmonopol gemäß §51 PostG durch die Deutsche Post AG unterliegen. Ohne eine durch den Auftraggeber abgeschlossene Sonderversicherung sind auch Gegenstände mit besonderem Wert (wie z.B.: Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold-, Silber-, oder sonstiger Schmuck, sowie Wertpapiere aller Art) ausgeschlossen. Nicht befördert werden verderbliche Waren, sowie alle gefährlichen Güter die Verboten oder Einschränkungen durch GGVS, GGVE, IATA und IACO unterliegen, sowie Güter, die Menschen-, Tierleben und Transportmittel gefährden.
4.Zusicherung und Haftung des Absenders Der Absender sichert zu, dass die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: - alle durch den Absender gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß - die Sendung ist ordnungsgemäß beschriftet, adressiert und so verpackt, dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann. - alle anwendbaren rechtlichen Vorschriften wurden eingehalten Der Absender hat Me Fo F.S.L. alle Schäden zu ersetzen oder von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen oder eine Nichterfüllung der vorgenannten Anforderungen durch den Absender entstehen.
5.Haftung und Gewährleistung Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung haftet Me Fo F.S.L. bei nationalen Direktfahrten mit 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB) oder bis zu maximal EUR 2.500,00, je nachdem welcher Betrag höher ist, sowie auf Ersatz der Fracht, der öffentlichen Abgaben und sonstigen Kosten aus Anlass der Beförderung. Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungssumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung. Bei Verspätung oder Vermögensschäden gelten ausschließlich die §§ 431 Abs. 3 und 433 HGB. Wir sind von der Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von uns verschuldete Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnten, verursacht worden ist. Eine Haftung ist auch für solche Umstände ausgeschlossen, die uns nicht zurechenbar sind. Als solche Umstände gelten insbesondere: höhere Gewalt; Beschaffenheit der Sendung; Aufruhr und Unruhen; Arbeitskampf; Für elektrische und magnetische Schäden an oder Löschungen von elektronischen oder photographischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen haftet Me Fo F.S.L. nicht, soweit nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Me Fo F.S.L. verursacht. Bei Filmen, Disketten oder anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert reduziert. Ausgeschlossen ist weiterhin die Haftung für bruchempfindliche Waren, wie technische Geräte, Glas, Porzellan, Modelle und vergleichbare Güter, soweit diese nicht durch den Auftraggeber ausreichend gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten und Karton mit ausreichender Innenverpackung verpackt wurden. 6.Preise und Zahlung Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gütigen Preisliste, alternativ nach einem von Me Fo F.S.L. unterbreiteten Angebot. Rechnungsbeträge sind zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Das Recht auf Vorkasse bleibt vorbehalten.
7.Datenschutz Me Fo F.S.L. ist berechtigt, Daten an andere Partnergesellschaften weiterzuleiten, soweit dies für die Erbringung der von uns angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.
8.Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Parteien ist Hagen/Westfalen.
9.Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder seiner Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Wirksame ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommt.
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